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- catalog contributor b6186413.
- catalog created "1803.".
- catalog date "1803".
- catalog date "1803.".
- catalog dateCopyrighted "1803.".
- catalog description "Einige besondere bemerkungen über stammgüter des niederen adels.--Ein pfandgläubiger muss auch den durch das geringste versehen dem pfande zugefügten schaden ersetzen.--Allgemeine regeln zur bestimmung des oneris probandi und deren anwendung auf einige besonere fälle.--Teutsche banngerechtigkeiten sind keine servitutes in faciendo consistentes.--Was ist interesse, und in wie fern kann eine wegen besonderer von einem geschäfft abhändenden vortheile erhaltene warnung die verbindlichkeit zum ersatz des ganzen interesses bewürken?--In wie fern würkt die legitimatio plena per rescriptum principis ein successionsrecht, im fall schon eheliche kinder da sind.--Ueber den wesentlichen unterschied der adquisitiven und extinctiven verjährung, desgleichn der letzteren und des verlusts der rechte durch nicht gebrauch.--Etwas über die nothwendigkeit der bona fides bey verjährung der klagen.--Anhang, einen literarischen diebstahl betreffend; hierin der bewis, dass Nettelbladt's abhandlung von prälegaten nichts anders, als eine unrechtmässige, unachtsame und unzweckmässige uebersetzung sey.".
- catalog extent "xvi, 407 p. ;".
- catalog issued "1803".
- catalog issued "1803.".
- catalog language "ger".
- catalog publisher "Marburg : Akademische buchhanlung,".
- catalog spatial "Germany.".
- catalog subject "Civil law Germany.".
- catalog subject "Roman law.".
- catalog tableOfContents "Einige besondere bemerkungen über stammgüter des niederen adels.--Ein pfandgläubiger muss auch den durch das geringste versehen dem pfande zugefügten schaden ersetzen.--Allgemeine regeln zur bestimmung des oneris probandi und deren anwendung auf einige besonere fälle.--Teutsche banngerechtigkeiten sind keine servitutes in faciendo consistentes.--Was ist interesse, und in wie fern kann eine wegen besonderer von einem geschäfft abhändenden vortheile erhaltene warnung die verbindlichkeit zum ersatz des ganzen interesses bewürken?--In wie fern würkt die legitimatio plena per rescriptum principis ein successionsrecht, im fall schon eheliche kinder da sind.--Ueber den wesentlichen unterschied der adquisitiven und extinctiven verjährung, desgleichn der letzteren und des verlusts der rechte durch nicht gebrauch.--Etwas über die nothwendigkeit der bona fides bey verjährung der klagen.--Anhang, einen literarischen diebstahl betreffend; hierin der bewis, dass Nettelbladt's abhandlung von prälegaten nichts anders, als eine unrechtmässige, unachtsame und unzweckmässige uebersetzung sey.".
- catalog title "Vermischte aufsätze über gegenstände des teutschen und römischen privatrechts. Von B.W. Pfeiffer ...".
- catalog type "text".